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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20.VB-2   

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https://dejure.org/2021,14234
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,14234)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.05.2021 - VerfGH 195/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,14234)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,14234)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Der eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft Anzeigende kann ungeachtet eines Unterbleibens der Mitteilung nach § 171 Satz 1 StPO, dass dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge geleistet wird, gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erheben und - selbst wenn erstmals oder zusätzlich die Generalstaatsanwaltschaft von einer förmlichen Bescheidung absieht - im Anschluss gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO das Klageerzwingungsverfahren durchführen (siehe BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16, NJW 2017, 3141 = juris, Rn. 11; BGH Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 AR (VS) 29/13, juris, Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 VAs 25/18, juris, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 172 Rn. 6).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13

    Strafanzeige: Rechtsweg bei Nichtbescheidung durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Der eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft Anzeigende kann ungeachtet eines Unterbleibens der Mitteilung nach § 171 Satz 1 StPO, dass dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge geleistet wird, gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erheben und - selbst wenn erstmals oder zusätzlich die Generalstaatsanwaltschaft von einer förmlichen Bescheidung absieht - im Anschluss gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO das Klageerzwingungsverfahren durchführen (siehe BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16, NJW 2017, 3141 = juris, Rn. 11; BGH Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 AR (VS) 29/13, juris, Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 VAs 25/18, juris, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 172 Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, die auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 3, und vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).
  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Der eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft Anzeigende kann ungeachtet eines Unterbleibens der Mitteilung nach § 171 Satz 1 StPO, dass dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge geleistet wird, gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erheben und - selbst wenn erstmals oder zusätzlich die Generalstaatsanwaltschaft von einer förmlichen Bescheidung absieht - im Anschluss gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO das Klageerzwingungsverfahren durchführen (siehe BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16, NJW 2017, 3141 = juris, Rn. 11; BGH Beschluss vom 21. Januar 2014 - 5 AR (VS) 29/13, juris, Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 VAs 25/18, juris, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 172 Rn. 6).
  • BGH, 01.07.2014 - VIII ZB 27/14

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 182/20

    Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 168/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zwei gerichtliche Entscheidungen in einem

  • BVerfG, 15.03.2021 - 2 BvR 1547/20

    Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 150/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Petitionsausschusses des

  • VG Düsseldorf, 12.11.2012 - 8 K 6754/12

    Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 126/21

    Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, die auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

    Es erschöpft sich in der für ein Ablehnungsgesuch unzureichenden Beanstandung, die Richter hätten an einer vorausgegangenen und der Beschwerdeführerin missfallenden Gerichtsentscheidung mitgewirkt, ohne dass konkrete Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8 f., m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 102/21

    Ablehnungsgesuch und Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, die auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

    Es erschöpft sich in der für ein Ablehnungsgesuch unzureichenden Beanstandung, der Richter habe an einer vorausgegangenen und dem Beschwerdeführer missfallenden Gerichtsentscheidung mitgewirkt, ohne dass konkrete Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8 f., m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 117/21

    Ablehnung von Verfassungsrichtern wegen einer Besorgnis der Befangenheit

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG, die auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

    Es erschöpft sich in der für ein Ablehnungsgesuch unzureichenden Beanstandung, der Richter habe an einer vorausgegangenen und dem Beschwerdeführer missfallenden Gerichtsentscheidung mitgewirkt, ohne dass konkrete Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021- VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 8 f., m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 95/23
    Gegen die - hier geltend gemachte - rechtswidrige Behandlung einer Petition durch den Petitionsausschuss des Landtags ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 1. Dezember 2020 - VerfGH 150/20.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 18. Mai 2021 - VerfGH 195/20.VB-2, juris, Rn. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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